Sachdarstellung:
Im Jahr 1994 wurde per Gesetz geregelt, dass die amtsfreien Gemeinden, Ämter und kreisfreien Städte zu Trägern des Brandschutzes bestimmt werden.
Im Januar 1996 wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik zwischen dem Amt Peitz und der Gemeinde Drachhausen abgeschlossen.
Das Feuerwehrgerätehaus wurde neu erbaut und im Jahr 1994 fertiggestellt. Die damalige Investition umfasste einen Gesamtumfang von 1.049,5 TDM. Dahingehend hatte das überlassene Objekt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen relativ hohen Buchwert. Wobei zu beachten ist, dass auch Fördermittel in Höhe von 360,0 TDM in den Neubau geflossen sind.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem Amt Peitz und der Gemeinde Drachhausen hätte ein diesbezüglicher Wertausgleich zwischen den Vertragspartnern vorgenommen werden können. Von dieser Möglichkeit wurde zum damaligen Zeitpunkt kein Gebrauch gemacht.
Der Restbuchwert des Gebäudes beträgt per 30.06.2010 395.745,74 €, die Sonderposten sind bei etwaiger Übernahme in Höhe von 135.748,02 €, Stand: 30.06.2010, im Amt zu bilden.
Für den Fall, dass das Feuerwehrgerätehaus jetzt mit Wertausgleich von der Gemeinde an das Amt veräußert wird, wäre bei Beendigung des Vertrages ein erneuter Wertausgleich von der Gemeinde Drachhausen an das Amt vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Drachhausen beschließt das Feuerwehrgerätehaus Drachhausen in Höhe des Restbuchwertes von 395.745,74 EUR (Stichtag 30.06.2010) an das Amt Peitz zu veräußern.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: |
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Mittel stehen zurVerfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsstelle |
Verw.Haushalt |
Verm.Haushalt |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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2.8800.3400 |
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Einnahme |
2010 |
395.745,74 |
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Folgekosten |
Jahr |
Umfang |
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