Sachdarstellung:
Mit der derzeit geltenden Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Teichland, beschlossen am 01.03.2005, werden Gebühren auf Basis der Kalkulation vom 17.02.2005 erhoben.
Um dem Wandel der Bestattungskultur in Deutschland Rechnung zu tragen, ist auf dem Friedhof im OT Neuendorf eine Urnengemeinschaftsanlage (UGA) für die Gemeinde Teichland errichtet worden.
Nach Fertigstellung der UGA ist die Änderung der Friedhofsgebührensatzung notwendig.
Außerdem wurde zur einheitlichen Regelung für Urnenwahlgrabstätten im Ortsteil Bärenbrück in der Friedhofssatzung die Nutzungszeit auf 25 Jahre reduziert und die Gebühr entsprechend angepasst. Darüber hinaus erfolgte eine Angleichung der bestehenden Gebührentatbestände an die allgemeine Preisentwicklung.
Anlagenverzeichnis:
Friedhofsgebührensatzung vom 01.03.2005
Entwurf neue Friedhofsgebührensatzung
Kalkulation UGA
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Teichland.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |