Sachdarstellung: Durch das Ableben unserer Schiedsfrau, Frau Irene Grau, welche sehr engagiert über viele Jahre diese Funktion ausfüllte und den Ablauf der Wahlperiode für den stellvertretenden Schiedsmann, Herrn Helmut Badke, ist auf der Grundlage des Schiedsstellengesetzes vom 21.11.2000, § 4, die Neuwahl einer Schiedsperson des Amtes Peitz erforderlich.
Damit ein reibungsloser Übergang erfolgen kann hat das Amt Peitz ein Gespräch mit Herrn Badke geführt und er erklärte seine Bereitschaft zur Übernahme dieser Funktion.
Da das Schiedsstellengesetz für jede Schiedsperson einen Stellvertreter festlegt, wird diese Stelle kurzfristig ausgeschrieben.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz wählt Herrn Helmut Badke, geboren am 17.04.1949 in Essen, zum Schiedsmann des Amtes Peitz.
Die Wahlperiode beginnt am 01.08.2012 für die Dauer von 5 Jahren und bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |