Sachdarstellung:
Gemäß Nutzungsvertrag gewährt die Gemeinde Heinersbrück dem Sportverein auf die anfallenden Betriebskosten der Sportlerklause einen jährlichen Zuschuss in Höhe von max. 1.500 €.
Die Abrechnung für den Zeitraum vom 01.09.2010 – 31.08.2011 für die Positionen Wartung Kläranlage, Wasser / Abwasser und Heizung / Warmwasser für das Objekt Sportlerklause liegt vor. Demnach ergeben sich umlagefähige Gesamtkosten in Höhe von 1.302,06 €.
Im Haushalt 2012 wurde für die Bewirtschaftung ein Zuschuss in Höhe von 1.200 € eingestellt. Sofern der Zuschuss in dieser Höhe bewilligt wird, verbleibt für den Sportverein Heinersbrück eine zu zahlenden Restforderung in Höhe von 102,06 €.
Anlagenverzeichnis:
Kopie der Nebenkostenabrechnung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heinersbrück beschließt, dem Sportverein Heinersbrück e. V. für den Ausgleich der Betriebskosten für die Sportlerklause im Abrechnungszeitraum 01.09.2010 – 31.08.2011 einen Zuschuss in Höhe von 1.200 € zu gewähren. Der Differenzbetrag in Höhe von 102,06 € ist durch den Sportverein Heinersbrück zu übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
X |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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42101.7000.53181200 |
7207 |
AW |
2012 |
1.200,00 |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |