Sachdarstellung:
In der Stadt Peitz finden die Friedhofssatzung, beschlossen am 19.05.2010, die Friedhofgebührensatzung, beschlossen am 29.07.2009 sowie die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung, beschlossen am 18.01.2012 Anwendung.
Mit den derzeit geltenden Friedhofsgebührensatzungen und der 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung werden Gebühren auf Basis der Kalkulation vom 10.06.2009 sowie einer Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die neue Trauerhalle auf dem Friedhof Dammzollstraße erhoben.
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Trauerhalle auf dem Friedhof Dammzollstraße wurde die Errichtung einer Urnenwand geplant, die als weitere Bestattungsform dem Wandel der Bestattungskultur in Deutschland Rechnung trägt.
Nach Fertigstellung der Urnenwand ist die Änderung der Friedhofsgebührensatzung auf Grundlage einer Neukalkulation der Gebühren für die Urnennischen in der Urnenwand notwendig.
Anlagenverzeichnis:
Friedhofsgebührensatzung neu
Friedhofsgebührensatzung vom 29.07.2009
1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 18.01.2012
Kalkulation Urnennischen in der Urnenwand
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Peitz.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |