Sachdarstellung:
Mit den derzeit geltenden Friedhofsgebührensatzungen der Stadt Peitz vom 30.07.2009 und der 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 23.01.2012 werden Gebühren auf Basis der Kalkulation vom 10.06.2009 sowie einer Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die neue Trauerhalle auf dem Friedhof Dammzollstraße erhoben.
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Trauerhalle auf dem Friedhof Dammzollstraße ist die Errichtung einer Urnenwand geplant, die als weitere Bestattungsform dem Wandel der Bestattungskultur in Deutschland Rechnung trägt.
Nach Fertigstellung der Urnenwand sind die Anpassung der Friedhofssatzung und die Änderung der Friedhofsgebührensatzung notwendig.
Die Friedhofssatzung der Stadt Peitz ist durch die Fachaufsicht beim Landkreis Spree-Neiße hinsichtlich der Rechtskonformität mit dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz überprüft worden. Dabei wurden neben allgemeinen Formulierungsvorschlägen insbesondere folgende Änderungen als erforderlich angesehen:
§ 3 Schließung und Aufhebung – neu ausformuliert
§ 10 Ruhzeiten – Zusatz „mindestens“ entfällt
§ 12 Allgemeines – Ersterwerb des Nutzungsrechtes an Grabstätten ist auch vor Eintritt eines Todesfalls möglich
§ 28 Ordnungswidrigkeiten – Erweiterung der Tatbestände
Um darüber hinaus auch einem Rundschreiben des Ministeriums des Innern vom 20.12.2011 zu entsprechen, in welchem u.a. auf unbedingte Beachtung der Totenruhe hingewiesen und dabei dem Verbot der sogenannten „Zubettung“ einer Urne (oder Leichenreste) in ein bereits belegtes Erdgrab besondere Beachtung beigemessen wird, wurde die Friedhofssatzung in § 7 Abs. 6 dahingehend ergänzt.
Anlagenverzeichnis:
Friedhofssatzung in der Fassung vom 20.05.2010
Entwurf der neuen Friedhofssatzung
Friedhofsgebührensatzung in der Fassung vom 30.07.2009
1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung vom 23.01.2012
Entwurf der neuen Friedhofsgebührensatzung
Kalkulation der Gebühren für Urnennischen in der Urnenwand
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Peitz empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |