Sachdarstellung:
Die vorhandene B 112 verläuft innerhalb der Grenzen des bereits im Betrieb befindlichen Tagebaus Jänschwalde. Im Jahr 2016 wird der Abschnitt der heutigen Bundesstraße zwischen Taubendorf und Grießen bergbaulich in Anspruch genommen. Daraus ergibt sich das Erfordernis einer Verlegung der Bundesstraße zwischen den Ortslagen Taubendorf und Grießen. Auf Grund der vorbereitenden Arbeiten im Vorfeld des Braunkohleabbaus wie z.B. Rodung, archäologische Untersuchungen und Rückbau vorhandener Befestigungen sollte die verlegte B 112 spätestens im Jahre 2014 verkehrswirksam werden.
Die Vattenfall Europe Mining AG beabsichtigt, den bisherigen Braunkohletagebau Jänschwalde um ein weiteres Abbaufeld in Richtung Norden zu erweitern. Das geplante Abbaufeld beeinträchtigt neben diversen bestehenden Ortschaften und Verkehrswegen auch die vorhandene B 97 zwischen Groß Gastrose und Jänschwalde Ost.
Im bestehenden Braunkohlenplanverfahren Jänschwalde/Nord gibt es den Vorschlag die B 97 nach der Ortslage Heinersbrück auszubinden über die Kippe zu führen und nach der Ortslage Grießen wieder auf die B 112 aufzubinden.
Sofern die Verkehrskonzeptionen im Zusammenhang mit dem beantragten Abbaufeld Jänschwalde Nord umgesetzt werden, erreicht die B 112 eine neue gesteigerte Verkehrsbedeutung.
Da für die im Ergebnis des neuen Tagebaus Jänschwalde Nord erforderlichen Straßenverlegungen noch keine Rechtsgrundlage besteht, wurde die Linienführung so gewählt, dass sie sich auch allein in das Bestandsnetz integrieren lässt und die Verkehrswirksamkeit der B 112 in vollem Umfang gewährleistet ist.
Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung erhält die Gemeinde die Gelegenheit, als betroffene öffentliche Stelle zu dem vorliegenden Planfeststellungsunterlagen, Stellung zu nehmen, Anregungen und Bedenken zu äußern.
Anlage: Entwurf der Stellungnahme
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde nimmt die Planfeststellungunterlagen sowie den Entwurf der Stellungnahme des Amtes in der vorliegenden Form zur Kenntnis/ gibt folgende Hinweise und Ergänzungen*):
*) Nichtzutreffendes streichen
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein: nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten: ja/nein: nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |