Sachdarstellung:
Der Haushalt 2012 der Gemeinde Heinersbrück konnte nur mit einem Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden.
Als eine Maßnahme des HSK wurde die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B an den durchschnittlichen Hebesatz des Landes Brandenburg verankert.
Eine zeitnahe Genehmigung des Haushaltes und des HSK 2012 wird von der Kommunalaufsicht nicht in Aussicht gestellt.
Für die Erteilung der geänderten Grundsteuerbescheide und der damit verbundenen Einnahmen sind die bereits beschlossenen Hebesätze in einer gesonderten Satzung über die Festsetzung der Steuersätze noch einmal zu bestätigen.
Anlagenverzeichnis:
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Heinersbrück
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Heinersbrück rückwirkend zum 01.01.2012.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
X |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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61101/7002 |
7304 |
ET |
Pro Jahr |
9.900,00 |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |