Sachdarstellung:
Aufgrund der Dringlichkeit wurde am 25.05.2010 von der Amtsdirektorin und dem Bürgermeister die in der Anlage beigefügte Eilentscheidung 08/03/10 getroffen.
Die Gemeindevertretung Teichland wird um nachträgliche Genehmigung gemäß § 58 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg gebeten.
Anlagenverzeichnis:
Eilentscheidung 08/03/10 vom 25.05.2010
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Eilentscheidung 08/03/10 vom 25.05.2010 für die Vergabe von Transportleistungen zum Bauvorhaben „ Erlebnispark Teichland „
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: |
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Mittel stehen zurVerfügung |
X |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsstelle |
Verw.Haushalt |
Verm.Haushalt |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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02.5900.4903 |
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X |
2010 |
31180 |
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Folgekosten |
Jahr |
Umfang |
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