Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 16.01.2012 ist beantragt, auf den in der Anlage dargestellten Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Gubener Vorstadt eine Photovoltaik-Anlage zu errichten.
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet zwischen der ehem. B 97 und der ehem. Eisenbahn“ (Gewerbegebiet Gubener Vorstadt). Nach Rück-sprache mit dem Bau- und Planungsamt des Landkreises Spree-Neiße sind Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich auch im Gewerbegebiet zulässig, da es sich um gewerbliche Anlagen handelt (Gewinnerzielung durch den Verkauf an Strom). Die Anlage muss sich an die Fest-setzungen des bestehenden Bebauungsplanes halten.
Auf einer Fläche von ca. 70.300 m² ist die Errichtung des Solarpark II geplant. Die betreffen-den Flurstücke befinden es sich im kommunalen und privaten Eigentum. Der Investor möchte mit den jeweiligen Grundstückseigentümern Pachtverträge über einen Zeitraum von ca. 20 - 25 Jahren abschließen. Für die gestattete Nutzung wird (aus derzeitiger Sicht) eine Pacht- bzw. Nutzungsentschädigung in Höhe von 3% der erzielten Einspeisevergütung gezahlt.
Entsprechend den bisherigen Planungen entfällt für die Stadt Peitz aufgrund der Fläche mit einer Größe von 11.490 m² eine jährliche Pacht in Höhe von ca. 3.200 €.
Das Vorhaben wurde dem Bauausschuss in der Sitzung am 02.02.2012 vorgestellt. Nach eingehender Diskussion wird dem Vorhaben prinzipiell zugestimmt.
Der Antragsteller ist beauftragt, mit dem zukünftigen Investor Rücksprache zu nehmen bezüglich einer Pachterhöhung.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan
Skizze des Montagegestells
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Peitz stimmt dem Antrag auf Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf den im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Grundstücken im Gewerbegebiet Gubener Vorstadt prinzipiell zu.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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11106.2000 |
2601 |
ET |
jährlich |
ca 3.200,00 |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |