Sachdarstellung:
Gemäß der Festlegungen im § 6 KAG (Kommunalabgabengesetz) wird zur Ermittlung angemessener Nutzungsentgelte für die Sporthallen unter Zugrundelegung des Haushaltsergebnisses des Jahres eine Kalkulationsberechnung erstellt. Die Kalkulation zur Ermittlung der Nutzungsentgelte ist aller zwei Jahre zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Die letzte Anpassung des Tarifes für die Benutzung der Sporthalle der Gemeinde Heinersbrück erfolgte im Jahr 2006.
Bei der vorliegenden Kalkulation wurden die anteiligen Betriebskosten aus dem Haushaltsjahr 2011 zugrunde gelegt. Auf die Einbeziehung von kalkulatorischen Kosten (Abschreibung, kalkulatorische Zinsen) und Personalkosten für das Verwaltungspersonal wurde aus Vereinfachungsgründen verzichtet.
Auf Grund steigender Betriebskosten wurde der Tarif im Bereich der einzelnen Nutzergruppen teilweise erhöht.
Die Gemeindevertretung Heinersbrück wird gebeten, den Tarif für die Benutzung der Sporthalle der Gemeinde Heinersbrück zum 01.04.2012 zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Tarif für die Benutzung der Sporthalle der Gemeinde Heinersbrück inklusive Grobkalkulation
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt den Tarif für die Benutzung der Sporthalle der Gemeinde Heinersbrück mit Wirkung zum 01.04.2012.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |