Sachdarstellung:
Durch notwendige Holzfällungen in den Gemeinden des Amtes Peitz ist es vorgesehen, eine einheitliche Regelung für den Verkauf von öffentlichem Holz aus Baumfällungen zu schaffen.
Es soll den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, nach Baumfällungen im öffentlichen Bereich, Holz günstig zu erwerben. Für die Gemeinden besteht durch den Verkauf des Holzes eine Einnahmequelle um die Kosten der Fällungen zu minimieren.
Die Abholung ist individuell und je nach Einzelfall durch die Gemeinde zu regeln.
Anträge auf Erwerb von Gemeindeholz, ist von den Bürgern der Gemeinde im Vorfeld zu stellen, damit diese gerecht und nacheinander abgearbeitet werden können.
Ein Anspruch auf bestimmte Holzarten, sowie eine bestimmte Holzmenge besteht hierbei nicht.
Es ist ein Verantwortlicher zu benennen, der mit der Holzverteilung, sowie der Organisation für den Verkauf beauftragt wird. In diesem Falle ist der Gemeindearbeiter als zuständige Vertrauensperson dafür zuständig.
Es ist vorgesehen den Raummeter Holz, für einen Gebühr von 20,00 €/je Raummeter an die Bürger abzugeben.
Ein entsprechendes Formular, für die Nachweisführung, wird durch das Amt Peitz erarbeitet und der Gemeinde zur Abrechnung mit den Bürgern zur Verfügung gestellt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Tauer <vobetr > in Höhe von 20,00 €/ je Raummeter.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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55101.6000/44230000 |
6608 |
ET |
2012 |
ca.500,00 |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |