Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt, dem Antrag auf Zulassung einer Abweichung von der Festsetzung des B-Planes, „Stuhlkontor“, Hauptstr. 34 b in Heinersbrück auf dem Flurstück 187/9 der Flur 2 in der gemarkung Heinersbrück zuzustimmen.

Dem Bauantrag ist der Hinweis zu geben, dass eine Nachbarbeteiligung erfolgen muss.



Herr Gröschke berichtet, dass der Gemeindevertretung ein Antrag auf Baugenehmigung für die Erweiterung der Lagerhalle „Stuhlkontor“ auf dem Flurstück 187/9 der Flur 2 in der Gemarkung Heinersbrück vorliegt. Das Vorhaben ist für die auf dem Grundstück ansässige Firma dringend erforderlich zur Erweiterung der Kapazität für die Zwischenlagerung von Halbfertigerzeugnissen.

Frau Hölzner informiert ergänzend dazu, dass gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch kann von der Festsetzung des B-Planes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Gründe treffen hier zu.

Herr Gröschke gab noch die Informationen, dass 2 Bauanträge eingereicht wurden, diese Anträge können im Anschluss an die Sitzung eingesehen werden.

  1. Antrag: Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in der Forster Str. 3, in Heinersbrück

  2. Antrag: Bauantrag der Agrargenossenschaft Heinersbrück, Ausschleppung zum Rinderstall 2



Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:.......8......davon anwesend.....8.......


Abstimmung: .........8.... Ja-Stimmen .......0.... Nein-Stimmen ......0.... Enthaltungen