Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Bestätigung

Der Hauptausschuss Peitz bestätigt den Umsetzungsplan 2015 - 2017 für das Sanierungs-gebiet Historischer Altstadtkern und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den vorliegenden Umsetzungsplan zu beschließen.

Die Umsetzung der einzelnen Fördermaßnahmen erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Stadt Peitz den kommunalen Mitleistungsanteil in den Haushaltsplänen 2015 - 2017 darstellen kann.

Die Fördervorhaben sind jährlich separat zu beschließen. Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, zur Haushaltsdiskussion eine Prioritätenliste zu erarbeiten und diese mit dem Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss abzustimmen.





Der Stadt werden für die Sanierung des Historischen Altstadtkerns aus derzeitiger Sicht in den Jahren 2015 - 2017 Fördermittel des Bundes und des Landes in Höhe von 1.283.000 € zzgl. der Einnahmen im Sanierungsgebiet (u.a. Ausgleichsbeträge) zur Verfügung gestellt. Diese Fördermittel sind mit einem kommunalen Mitleistungsanteil in Höhe von 320.750 € zu ergänzen.

Der Umsetzungsplan enthält sowohl die bereits begonnenen Vorhaben, die bis 2014 noch nicht vollständig fertiggestellt sind, als auch Vorhaben, die bis 2017 begonnen werden können.


Herr Fillmer merkt an, dass noch nicht alle Vorhaben vorgestellt worden sind.

Frau Müller informiert, dass der Umsetzungsplan eine Übersicht über den Bedarf der öffentlichen und privaten Fördervorhaben für die nächsten 3 Jahre darstellt. Die Maßnahmen werden vor Beginn im Einzelnen vorgestellt und beraten.

Herr Krakow schlägt vor, eine jährliche Konkretisierung der Vorhaben vorzunehmen und die entsprechenden Planungen im BVUA vorzustellen und zu beraten.


Herr Fillmer merkt an, dass den Grundstückseigentümern an der Zitadelle mit der Gestaltung der Flächen eine rückwärtige Zufahrt auf ihre Grundstücke zugesagt worden ist. Das ist nicht in jedem Fall umgesetzt (hier: Hauptstraße 19).

Frau Hölzner informiert, dass in diesem Einzelfall die direkte Anbindung an das Grundstück nicht möglich war, da der Hofbereich direkt an ein privates Grundstück anbindet und die Verbindung zum öffentlichen Bereich derzeit nur über ein Wegerecht möglich ist. Die Verwaltung hat dem neuen Eigentümer Unterstützung bei der Lösung der Problematik zugesagt.





Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …8…….

Davon anwesend …8…


Abstimmung …7…… JA- Stimmen …1….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen