Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt, der Abweichung von der Gestaltungssatzung Maust betreffend § 3 Abs. 1 und 2 „Dächer“ bei dem geplanten Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Mauster Dorfstraße 39 in 03185 Teichland, OT Maust (Gemarkung Maust, Flur 2, Flurstück 367/7) das Einvernehmen zu erteilen.

Die Gebäude können mit einem Walmdach, Dachneigung 25° errichtet werden.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 11

Davon anwesend: 9



Abstimmung 9 JA- Stimmen, 0 NEIN Stimmen, 0 Enthaltungen