Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Drehnow billigt den Vorentwurf des Gemeinsamen Flächennutzungsplans mit dem Teilplan der Gemeinde Drehnow und seiner Begründung in der Fassung vom 12. März 2024 mit Hinweisen, wie in der Sitzung besprochen.

 

Der Vorentwurf mit Begründung ist zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die betroffenen Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung zu unterrichten.


Frau Donath und Herrn Dix werden das Wort erteilt.

 

Frau Donath erklärt, dass die im Vorfeld mitgeteilten Änderungswünsche und Ideen in den aktuellen Plan mit eingeflossen sind. Im Anschluss stellt Herr Dix diese Änderungen vor

 

Es kommen verschiedene Fragen auf:

 

Herr Lehmann fragt, was mit Eigenentwicklungsflächen ist, wo vom Privaten keine Absicht vom Verkauf dieser Flächen besteht.

Herr Dix antwortet, dass die Gemeinde dann zwischen den Flächen, die eher zur Verfügung stehen könnten, wählen kann. Er erläutert außerdem, dass bei den 0,52 ha Eigenentwicklungsoption nur die aktiv genutzte Wohnfläche zählt.

 

Frau Bossenz fragt, ob es eine Grenze für planbare Gewerbefläche gibt.

Herr Dix antwortet, dass es keine Grenze gibt, aber dass man die Größe der geplanten Fläche schlüssig begründen muss.

 

Herr Fechner fragt, wie viel Flächen jetzt in diesem Flächennutzungsplan beplant sind.

Herr Dix antwortet, dass ca. 3 ha konkret geplant sind.

 

Herr Lehmann merkt an, dass einige Eigentümer bereit wären, ihre Fläche zu verkaufen.

 

Herr Graske fragt, ob irgendwelche Verpflichtungen auf den einzelnen Bürger zukommen.

Herr Dix antwortet, dass es sich bei einem Flächennutzungsplan nicht um einen verbindlichen Bauleitplan handelt.

 

Herr Graske fragt, ob man die Fläche im Vogelschutzgebiet zwischen Ortsteil und Berg markieren kann, sodass man sich die Fläche vormerken kann.

Herr Dix erklärt, dass man dies aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht im Flächennutzungsplan darstellen kann.

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass ein privater Investor diese Flächen entwickelt. Er muss dann das erforderliche Ausnahmeverfahren führen. 

 

Die Gemeinde beabsichtigt, eine Wohnbebauung westlich der Ortslage bis zum Berg zu errichten. Es wird von allen Seiten für schlüssig befunden. Der Vorschlag wird der Landesplanung mitgeteilt, kann aber nicht im Flächennutzungsplan dargestellt werden.

 

Im Beschlusstext wird das Datum des Plans von Februar auf den 12. März 2024 geändert.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   9

Davon anwesend 9

 

Abstimmung  9  JA- Stimmen   0  NEIN-Stimmen    0 Enthaltungen