Betreff
Beschluss über den Vorentwurf des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo mit dem Teilplan der Gemeinde Drehnow/Drejnow (Fassung Februar 2024) zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit
Vorlage
Dre/BA/100/2024
Art
Beschlussvorlage Drehnow/Drjenow

Sachdarstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Drehnow hat in der Sitzung am 08.02.2022 die Aufstellung eines Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) für die Gemeinden des Amtes Peitz beschlossen.

Über die Inhalte und Darstellungen des GFNP hat das beauftragte Planungsbüro den Bürgermeister am 21.09.2023 informiert und über zukünftige Planungen und Flächenausweisung in der Gemeinde Drehnow beraten.

Der GFNP und der Teilplan für das Gemeindegebiet Drehnow mit seiner Begründung können über den Link

https://my.hidrive.com/share/fzbwjsijv1     Passwort: GFNP24

abgerufen werden und liegen dem Bürgermeister in Papierform vor.

Das beauftragte Planungsbüro kollektiv-stadtsucht GmbH wird die Pläne in der Sitzung vorstellen und erläutern.

Um die Bürger frühzeitig über die Planung zu informieren haben sie die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Sitzung dieser Gemeindevertretersitzung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu erkundigen. Eine entsprechende Information erfolgte über das Peitzer Land Echo am 31.01.2024 und über die Bekanntmachung auf der Internet-Seite des Amtes Peitz.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Weiteren in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs für die Dauer eines Monats statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die betroffenen Nachbargemeinden werden über die Planung unterrichtet.


Anlagenverzeichnis:

-


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Drehnow billigt den Vorentwurf des Gemeinsamen Flächennutzungsplans mit dem Teilplan der Gemeinde Drehnow und seiner Begründung in der Fassung vom Februar 2024 mit folgenden Hinweisen: ...

Der Vorentwurf mit Begründung ist zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die betroffenen Nachbargemeinden sind nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung zu unterrichten.


Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung