Beschluss:

Die Gemeindevertretung Jänschwalde/Janšojce beschließt den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ in der Fassung Februar 2024.

Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

Dieser Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB  (Baugesetzbuch) für die Mindestdauer von einem Monat öffentlich auszulegen.

Von den betroffenen Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TöB) und Nachbargemeinden sind Stellungsnahmen zu diesem Entwurf einzuholen und sie sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 BbgKVerf (Brandenburgische Kommunalverfassung) sind keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.

 

 

 


Herr Badtke erläutert die Thematik und äußert in diesem Zusammenhang über die Notwendigkeit der Einsetzung eines „Bauausschusses“ zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten.

 

Herr Badtke verliest den Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …12…….

Davon anwesend …10…

 

Abstimmung  ……10…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen