Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt, die Satzung der Gemeinde Teichland über das besondere Vorkaufsrecht an den Grundstücken im Bereich des künftigen Nordufers des „Cottbuser Ostsees“ und im weiteren Gemeindegebiet grundsätzlich zu überarbeiten, damit Rechtssicherheit bei einer Ausübung des Vorkaufsrechts gegeben ist.

Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, die Satzung den aktuellen Planungszielen und örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …11….

Davon anwesend …10…

 

Abstimmung  …10…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen