Beschluss:

 

 


Frau Donath informiert die Anwesenden über die gesetzlichen Möglichkeiten der  Frist-verlängerung  zur Durchführung der Sanierungsmaßnahem „Historischer Altstadtkern“.

Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind,

sind spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Fristverlängerung.

 

Das Verfahren der zeitlichen Verlängerung der Sanierungsmaßnahme über den 31.12.2021 hinaus erfolgt formell als schlichter Beschluss der SVV. Es ist keine eigen-ständige Satzung, sondern nur die Verlängerung der bestehenden Satzung zu beschließen.

Eine möglichst umfassende Begründung, welche Maßnahmen mit welchem Erfolg durchgeführt wurden und welche Maßnahmen noch als Sanierungsmaßnahmen durch-geführt werden sollen und warum die Maßnahmen nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden können ist beizufügen.

 

Es wird diskutiert

 

Der BVUA stimmt der Fristverlängerung der Durchführung der Sanierungsmaß-nahme „Historischer Altstadtkern“ bis 31.12.2024 zu. Eine Beschlussvorlage ist für die SVV einzureichen.

 

Herr Walter weist darauf hin, dass der neue Parkplatz an der Gubener Straße nicht gut gestaltet wurde, da eine Befahrung mit einem Kleinbus schlecht möglich ist.

 

Herr Blümel bestätigt dies und bittet auch zu prüfen, ob die Borde an der linken Ecke zu hoch gesetzt wurden, da bereits erhebliche Schwärzungen (durch Reifenabrieb) zu sehen sind.

 

Herr Fillmer weist auf die Beleuchtung hin und bittet zu prüfen, ob diese im Verkehrsraum liegen.

 

Das Bauamt wird die Hinweise prüfen und gegebenenfalls nacharbeiten lassen. 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen