Sachdarstellung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2022/2023 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden ( Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstellt worden.
Der Hauptausschuss der Stadt Peitz hat über den Entwurf des Haushaltsplanes 2022/2023 beraten. Schwerpunkt war die, weiterhin kritische, Haushaltssituation, die wesentlich durch die negativen Auswirkungen der Jahre 2014 und 2015 herbeigeführt wurde. Es ist notwendig, die Erträge zu erhöhen sowie durch das fortlaufende, freiwillige (nicht genehmigungspflichtige) Haushaltssicherungskonzept (HSK) Einsparpotentiale aufzudecken.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltssatzung 2022/2023 mit Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2022/2023 mit den dazugehörigen Unterlagen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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