Sachdarstellung:
Zur Lagebestimmung der geplanten Bautätigkeiten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnen am Gerichtspark“ ist die Vergabe einer neuen Straßenbezeichnung notwendig.
Die geplante Straße (im beiliegenden Lageplan gelb angelegt) wird nach Fertigstellung als öffentliche Straßenverkehrsfläche gewidmet.
Zur Namensführung wird folgender Vorschlag unterbreitet: „Am Gerichtspark“
Auf der Grundlage des städtebaulichen Vertrages über die Erschließung des Bebauungsplangebietes vom 15.06.2020 gehört das Straßenbenennungsschild zum Umfang der Erschließungsanlage, sodass der Stadt keine Kosten entstehen.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt die Vergabe der Straßen-bezeichnung „Am Gerichtspark“ für die Planstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Stadt Peitz „Wohnen am Gerichtspark“.
Die Kosten trägt der Erschließungsträger, die CoReal Wohnungsgesellschaft mbH.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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