Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt das im Haushalt 2016 integrierte  Haushaltssicherungskonzept 2016. Der Haushaltsausgleich soll im Jahr 2041 erfolgen.

 

 


Nach einer kurzen Einleitung zum Thema übergibt Herr Groba das Wort an Frau Lichtblau.

 

Frau Lichtblau schlägt vor, die TOP 5, 6 und 7 gemeinsam zu behandeln, da sie in unmittelbaren Zusammenhang stehen.

 

Frau Lichtblau stellt voran, dass sich die Aufnahme des Kassenkredites äußerst schwierig gestaltet und es kaum eine positive Resonanz zur Ausschreibung gibt. Bisher hat nur die ILB Bereitschaft signalisiert, jedoch auch nicht in der beabsichtigten Höhe.

 

Herr Groba verliest ein Schreiben von Frau Trochowski, Staatssekretärin Ministerium der Finanzen (sh. Anlage zum Protokoll).

 

Eine Erstattung der Finanzausgleichsumlage wird grundsätzlich ausgeschlossen. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Zahlung aus dem Ausgleichsfonds zu stellen. Der Antrag wurde von Frau Lichtblau bereits vorbereitet und wird unmittelbar nach Beschlussfassung zum Haushalt eingereicht.

 

Hier sollen Mittel in Höhe von 15,9 MioEUR beantragt werden.

 

Frau Lichtblau weist noch einmal darauf hin, dass alle Bestrebungen anderer Kommunen auf Reduzierung zur Zahlung der Finanzausgleichsumlage erfolglos geblieben sind. Letztlich wurden Zahlungen noch mit Zinsen geleistet.

 

Das Amt wird gebeten, mit Vattenfall Kontakt aufzunehmen und über die Möglichkeiten einer gestaffelten Rückzahlung der Gewerbesteuern zu verhandeln.

                Somit könnte auch die Höhe des Kassenkredites reduziert werden.

 

Frau Lichtblau erläutert die wesentlichen Inhalte des in den Sitzungsunterlagen enthaltenen Haushaltssicherungskonzeptes und geht auf einige Punkte der beabsichtigten Maßnahmen zur Sanierung des Haushaltes ein. Wesentliche Punkte sind dabei die Anhebung der Abwassergebühren, die Änderung zu den Elternbeiträgen sowie die geplante Anhebung der Grundsteuer A. Weiterführend ist die Änderung der Friedhofssatzung geplant.

 

Nach vorliegender Prognose kann ein Ausgleich des Haushaltes im Jahr 2041 erreicht werden.

 

Des Weiteren gibt Frau Lichtblau einen Überblick über die freiwilligen Aufgaben, die im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes auf den Prüfstand gestellt werden müssen.

 

Es folgen Ausführungen zum Haushalt.

 

Das ordentliche strukturelle Ergebnis beträgt -12.488,8 TEUR. Mit der Inanspruchnahme der errechneten Rücklage des Vorjahres ergibt sich ein ordentliches Jahresergebnis 2016 in Höhe von -10.550,3 TEUR. Das ordentliche Jahresergebnis liegt im  Finanzplanungszeitraum bei  -14.648,9 TEUR in 2019.

 

Frau Lichtblau weist darauf hin, dass der beabsichtigte kommunale Kredit für Investitionen in Höhe von 900 TEUR nicht in Haushalt enthalten ist. Dies muss noch eingearbeitet werden, auch wenn noch nicht klar ist, ob die Genehmigung hierfür erteilt wird. Des Weiteren wurden nach der ersten Lesung die Zinsen in Höhe von ca. 250 TEUR für die beabsichtigte Aufnahme des Kassenkredites in den Haushalt aufgenommen. Der Kassenkredit wird unter Berücksichtigung der Mittelübertragungen und des strukturellen Defizites 2016 mit 11,9 MioEUR eingeschätzt.

 

In den Diskussionen aller Tagesordnungspunkte sind die Abschreibungen, die in früheren Betrachtungen vernachlässigt wurden und den Haushalt nunmehr erheblich belasten, ein wesentlicher Punkt.

 

 

Die Gemeindevertretung erteilt Rederecht an Herrn Otto und Frau Gebke.

 

Herr Otto führt aus:

Anfang des Jahres wurde über das Amt Peitz eine Anfrage an die GEWAP mit der Bitte um Zuarbeit zur Gebührenbedarfsermittlung gestellt.

 

Er erläutert anhand der dem Protokoll beigefügten Präsentation die grundlegenden Zahlen der Abwasserbeseitigung.

 

Die Gesamteinnahme AW liegt bei 109.932 TEUR, dem gegenüber stehen die zu deckenden Kosten einschl. Abschreibung von 263.730 TEUR. Es ergibt sich eine Deckungslücke von 153.798 TEUR.

 

Herr Groba regt eine mittelfristige und langfristige Planung für geplante Instandsetzungen und Reparaturen an. Hierzu soll noch einmal ein Termin mit der GEWAP stattfinden. Dabei sollen auch die Kostenpositionen detailliert hinterfragt werden.

Es folgt eine kontroverse Diskussion. Grundsätzlich ist jedoch klar, dass eine Anhebung der Gebühren unumgänglich ist.

 

Herr Groba schlägt vor, eine neue Mengengebühr erst zum 01.01.2017 zu veranschlagen, um die sonst notwendige Zwischenablesung, die wiederum mit Kosten verbunden ist, zu umgehen und ab 01.07.2016 eine Grundgebühr festzusetzen. Man einigt sich darauf, die Gebühren an den TAV, Trink- und Abwasserverband Hammerstrom/Malxe Peitz, anzulehnen.

 

-          ab 01.07.2016                   =             8,60 € Grundgebühr 1 – 3 WE / Mon.

=            2,60 € Grundgebühr jede weitere WE / Mon.

=        19,60 € Grundgebühr für Qn 6 / Mon.

=        32,80 € Grundgebühr für Qn 10 / Mon.

 

-          ab 01.01.2017                   =             4,30 € Mengengebühr pro m³ zuzüglich

Grundgebühr wie vorab aufgeführt

 

 

Herr Otto und Frau Gebke verlassen die Sitzung.

 

 

Im Anschluss erfolgen die Abstimmungen zu den TOP 5 – 7.

 

Zu TOP 5 und 6 sollen entgegen den Beschlussvorlagen die Beschlüsse bereits in dieser Sitzung gefasst werden. Die Beschlusstexte sind entsprechend anzupassen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   11

Davon anwesend:   10

 

Abstimmung:   10 - JA- Stimmen,   0 - NEIN-Stimmen,   0 - Enthaltungen