Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt die Aufstellung eines vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes für die Flurstücke 584, 799, 115/3, 115/4, 116/2 und Teilflächen aus den Flurstücken 461, 583 der Flur 7 in der Gemarkung Peitz.

Hauptinhalt ist die bauplanungsrechtliche Vorbereitung für die Bebauung mit Einfamilienhäusern. Die Übertragung der städtebaulichen Planungsleistungen auf den Vorhabenträger sowie die Übernahme sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Kosten sind in einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zu regeln.


 

Herr Fillmer meldet sich zu Wort.

Er befürwortet das Bauvorhaben, gibt aber in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die Wegebeziehung im Vertrag geregelt werden muss.

 

Frau Hölzner antwortet, dass das im städtebaulichen Vertrag, der unter TOP 8 anhängig sein, aufgenommen werde.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Beschluss wird zur Abstimmung gebracht.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:  17

Davon anwesend 16

 

Abstimmung  16  JA- Stimmen   0  NEIN-Stimmen    0  Enthaltungen