Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt, das Einvernehmen zum Entwurf  des Bebauungsplans „Seehafen Teichland“ in der Fassung vom Mai 2015 zu erteilen.

Eigene planungsrechtliche Belange der Gemeinde Heinersbrück sind durch den Bebauungsplan nicht betroffen.

 


 

Herr Gröschke bemerkt, dass der anliegende Lageplan nicht die gesamte Baumaßnahme beinhaltet. Weitere Pläne des Gesamtvorhabens sind im Bauamt einsehbar. Hier ist es der Entwurf des Bebauungsplanes „Seehafen Teichland“. Da keine planungsrechtlichen Belange der eigenen Gemeinde tangieren, wird Einvernehmen zum B-Plan beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …9…….

Davon anwesend …6…

 

Abstimmung  ……6…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen