Sitzung: 10.03.2016 Gemeindevertretung Tauer/Turjej
Beschluss:
Herr Exler leitet kurz zum Thema
ein und übergibt das Wort an Herrn Wolff vom Planungsbüro Wolff in Cottbus. Das
Planungsbüro hat seine Schwerpunkte in den Bereichen
Stadtplanung und Architektur.
Herr Wolff
erläutert, welche Möglichkeiten sich der Gemeinde durch den Erlass einer
Gestaltungssatzung bieten. Sie kann nur Sachen für die Zukunft regeln. Durch
eine Gestaltungssatzung ist die Gemeinde in der Lage, bestimmte Zwänge auf
einen Bauherren auszuüben.
Er berichtet über
seine Erfahrung bei der Entwicklung einer Gestaltungssatzung für die Gemeinde
Dissen. Dort dauerte dieser Prozess etwa 3 Jahre. Der Anstoss in Dissen kam
jedoch aus der Bürgerschaft. Herr Wolff ist davon überzeugt, dass dies der
richtige Weg ist. Die Einwohner müssen von dem Erlass einer Gestaltungssatzung
überzeugt sein.
Wichtig für die
Satzung ist vor allem eine klare Zielformulierung. Der Aufwand für die
Erarbeitung hängt dann von dieser Zielformulierung ab.
Herr Exler fragt,
ob man eine Gestaltungssatzung nur für bestimmte Bereiche erlassen kann. Herr
Wolff erklärt, dass man eine Gestaltungssatzung, für den Ortskern, den ganzen
Ort oder sogar einzelne Gebäude erlassen kann. Innerhalb der Satzung sind auch
Abstufungen bezüglich der Reglementierungen für verschiedene Bereiche denkbar.
Herr Exler bittet
die Gemeindevertretung, sich bezüglich der genauen Zielformulierung genau zu
verständigen und dann wieder an ihn heranzutreten.
Herr Brasching
fragt, welche baulichen Besonderheiten die Gemeinde Tauer aufweist.
Die
Bürgermeisterin verweist hier nochmals auf die Unterlagen der Dorferneuerung.
Herr Teuscher fragt
nach den Kosten für die Erstellung einer solchen Satzung.
Herr Wolff
erklärt, dass dies nicht abschätzbar sei. Dies richtet sich nach der
aufgewandten Arbeitszeit.
Herr Brasching
fragt, ob es Zuschüsse für die eventuell aus der Satzung resultierenden Auflagen
für den Bauherren geben würde.
Herr Wolff
verneint dies.
Herr Wilke weist
auf die Individualität des Einzelnen hin. Einige fühlen sich durch den Erlass
zusätzlicher Vorschriften vielleicht bevormundet.
Die
Bürgermeisterin stellt nun die Frage, ob die Thematik weiterverfolgt werden
sollte.
Frau Albrecht
schlägt vor, das Thema in der nächsten Einwohnerversammlung vorzustellen.
Dieser Vorschlag findet allgemeine Zustimmung. Alle Gemeindevertreter sind sich
darüber einig, dass die Einwohner den Beschluss für den Erlass einer Satzung
mittragen sollten.
Herr Teuscher
merkt an, dass es für die Vorstellung des Themas in der Einwohnerversammlung
hilfreich wäre, schon einen Entwurf der Satzung vorzulegen.
Die
Gemeindevertreter werden sich deshalb außerhalb der Gemeindevertretersitzung
nochmals zusammenfinden, um die Unterlagen der Dorferneuerung zu sichten. Auf
dieser Grundlage sollen dann Ziele für die Satzung formuliert werden.
Herr Teuscher
merkt an, dass es hilfreich wäre, die Unterlagen einzuscannen und jedem
Gemeindevertreter zur Verfügung zu stellen.
Sobald ein
Ergebnis vorliegt, wird sich die Gemeindevertretung an Herrn Exler wenden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….
Davon anwesend ……
Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen