Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 3

 

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz genehmigt die Eilentscheidung

Nr. 02/05/15 vom 21.12.2015  Vergabe der Brückensanierung PEI 06.

 

Bieter Nr. 1:   

Fa. Hannusch aus Drehnow

 

 

 


 

Frau Donath erläutert die Sachdarstellung.

 

Im Zuge der turnusmäßigen Überprüfung im Oktober 2015 wurden massive statische Schäden an der Brücke festgestellt. Die Brücke musste umgehend gesperrt werden, die aber von vielen Anwohnern genutzt wird. Damit fehlt eine wichtige Wegverbindung. 

 

Finanzielle Haushaltsmittel standen aus dem Haushaltsjahr 2015 noch zur Verfügung. Die Verwaltung hat kurzfristig in Abstimmung mit dem Bürgermeister entschieden, eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen.

 

Drei Firmen haben sich beteiligt, die geprüft und gewertet wurden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Eilentscheidung zu bestätigen.

 

Herr Kiesling ist der Meinung, dass die Brücke nicht gesperrt werden musste. Er habe sich den Zustand persönlich angesehen und findet die Schäden nicht so gravierend. Sie rechtfertigen keine Sperrung.

 

Herr Krakow erwidert, dass die Brücke durch einen Sachverständigen begutachtet wurde. Dieser habe einen ziemlich maroden Zustand am Überbau festgestellt.

 

Herr Kiesling verweist ausdrücklich auf die finanziellen Mittel.

 

Herr Fillmer erläutert darauf hin, dass die Begutachtung bereits im Oktober 2015 stattgefunden habe. Er versteht nicht, warum jetzt eine Eilentscheidung herbeigeführt werden müsse. Die Abgeordneten werden um die Beschlussfassung nun nicht mehr umhin kommen, da die beschränkte Ausschreibung bereits durchgeführt wurde.

 

Weiterhin merkt er an, dass bei anderen wichtigen Baumaßnahmen wie die Verbindung Lindenstraße - Spreewaldstraße immer noch keine Planung vorliege. Auch zu der für Kfz gesperrten unter Denkmalschutz stehenden Malxebrücke (ehemalige Bahnstrecke) äußert er seinen Unmut.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

Die Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gebracht.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   17

Davon anwesend 12.

 

Abstimmung  8   JA- Stimmen   1  NEIN-Stimmen    3 Enthaltungen