Sitzung: 27.01.2016 Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz genehmigt die
Eilentscheidung
Nr. 02/05/15 vom 21.12.2015
Vergabe der Brückensanierung PEI 06.
Bieter Nr. 1:
Fa. Hannusch aus
Drehnow
Frau Donath
erläutert die Sachdarstellung.
Im Zuge der
turnusmäßigen Überprüfung im Oktober 2015 wurden massive statische Schäden an
der Brücke festgestellt. Die Brücke musste umgehend gesperrt werden, die aber
von vielen Anwohnern genutzt wird. Damit fehlt eine wichtige
Wegverbindung.
Finanzielle
Haushaltsmittel standen aus dem Haushaltsjahr 2015 noch zur Verfügung. Die
Verwaltung hat kurzfristig in Abstimmung mit dem Bürgermeister entschieden,
eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen.
Drei Firmen haben
sich beteiligt, die geprüft und gewertet wurden.
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Eilentscheidung zu bestätigen.
Herr Kiesling ist
der Meinung, dass die Brücke nicht gesperrt werden musste. Er habe sich den
Zustand persönlich angesehen und findet die Schäden nicht so gravierend. Sie
rechtfertigen keine Sperrung.
Herr Krakow
erwidert, dass die Brücke durch einen Sachverständigen begutachtet wurde.
Dieser habe einen ziemlich maroden Zustand am Überbau festgestellt.
Herr Kiesling
verweist ausdrücklich auf die finanziellen Mittel.
Herr Fillmer
erläutert darauf hin, dass die Begutachtung bereits im Oktober 2015
stattgefunden habe. Er versteht nicht, warum jetzt eine Eilentscheidung
herbeigeführt werden müsse. Die Abgeordneten werden um die Beschlussfassung nun
nicht mehr umhin kommen, da die beschränkte Ausschreibung bereits durchgeführt
wurde.
Weiterhin merkt er an, dass bei anderen wichtigen Baumaßnahmen wie die
Verbindung Lindenstraße - Spreewaldstraße immer noch keine Planung vorliege.
Auch zu der für Kfz gesperrten unter Denkmalschutz stehenden Malxebrücke
(ehemalige Bahnstrecke) äußert er seinen Unmut.
Es gibt keine
weiteren Wortmeldungen.
Die
Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gebracht.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 17
Davon anwesend 12.
Abstimmung 8 JA- Stimmen 1 NEIN-Stimmen 3 Enthaltungen