Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dem Städtebaulichen Vertrag zur Übertragung von Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes für die Neuordnung des Grundstücks Cottbuser Straße 3 in Peitz gemäß Anlage zuzustimmen.

 

 


Frau Donath erläutert die Beschlussvorlage.

 

Der vorliegende Städtebauliche Vertrag wird zwischen der Stadt Peitz und dem Vorhabenträger, der terraplan GmbH & Co. Wohn- und Gewerbebau IV KG, auf der Grundlage des § 11 Baugesetzbuch (BauGB) geschlossen.

Der Vorhabenträger verpflichtet sich, auf seine Kosten einen Bebauungsplan für das Grundstück Cottbuser Straße 3 zur Errichtung von baulichen Anlagen für den Einzelhandel aufzustellen.

 

Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs wird der Vorhabenträger ein qualifiziertes Planungsbüro beauftragen und die Kosten des Verfahrens übernehmen.

Der Stadt entstehen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Kosten.

Die Stadt hat die Planungshoheit. Alle Beschlüsse im Planaufstellungsverfahren sind durch die Stadtverordnetenversammlung zu fassen.

 

Herr Kutzner-Gabriel als Vertreter des Vorhabenträgers erhält Rederecht. Er stellt das Projekt nochmal kurz vor. Er führt aus, dass auch der Grundstückankauf bereits abgeschlossen ist und bittet um Unterstützung des Vorhabens.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17….

Davon anwesend …15…

 

Abstimmung  …14…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …1… Enthaltungen