Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt

1.    die Aufhebung des Beschlusses zur Aufhebung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Merkur-Möbel Peitz" und Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Cottbuser Straße 3 vom 21.08.2013, Beschluss-Nr.: SP/BA/337/2013,

2.    die Aufhebung der Satzung über den am 18.01.1996 in Kraft getretenen Vorhaben- und Erschließungsplan „Erweiterung Merkur-Möbel Peitz" gemäß § 1 Abs. 8 BauGB und

3.    die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 in Verbindung mit § 13a BauGB zur Neuordnung des Grundstücks Cottbuser Straße 3.

Kosten, die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen, sind durch den Vorhabenträger zu übernehmen.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Malxe-Center“.

 


Frau Donath erläutert die Beschlussvorlage.

 

Vorgesehen sind der Rückbau von Gebäuden und eine Neuordnung des Grundstücks „Merkur-Möbel“ zur Errichtung folgender baulicher Anlagen für den Einzelhandel: Lebensmittel, Drogeriemarkt, BHG-Handelszentrum und weitere Einzelhandelsmärkte. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Veränderungen zu schaffen, ist für das Grundstück ein Bebauungsplan aufzustellen.

Vorhabenträger und Investor wird die terraplan GmbH & Co. Wohn- und Gewerbebau IV KG aus Seehausen, die den Bebauungsplan auf ihre Kosten aufstellen wird. Der Stadt entstehen hiermit keine Kosten.

Der Investor ist derzeit noch mit potentiellen Mietern in Verhandlungen. Ein Einzelhandelsgutachten ist in Arbeit, in dem die Verträglichkeit und mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Stadt beurteilt werden.

 

Die Ergebnisse des Gutachtens, die potentiellen Mieter und die Vorentwurfsplanung werden dann im nächsten Bauausschuss vorgestellt.

 

Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass die Zufahrt zum Fischerfestgelände weiterhin gewährleistet bleibt und die Parkplätze für Veranstaltungen auf dem Festgelände mit genutzt werden können.

 

Auf die Anfrage zur geplanten Erweiterung des Sanierungsgebietes erklärt Frau Donath, dass das Verfahren aufgrund der neuen Zielstellung für das Grundstück nicht mehr erforderlich ist. Der Investor wird den Abriss der leerstehenden Bausubstanz incl. befestigter Flächen selbst übernehmen. Für die Gestaltung des Malxeufers mit einem fußläufigem Zugang zum Fischerfestgelände ist seitens der Bewilligungsbehörde der Einsatz von Städtebaufördermitteln, hier: sanierungsbedingt, in Aussicht gestellt.

 

Ziel ist es, nach dem Fischerfest 2016 mit dem Abbruch zu beginnen.

 

Herr Ackermann erscheint um 17:30 Uhr und nimmt fortan an der Sitzung teil.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17….

Davon anwesend …15…

 

Abstimmung  …12…  JA- Stimmen   …0..  NEIN-Stimmen    …3… Enthaltungen