Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

 


 

Herr Krakow bittet vorerst um das Rederecht für Frau Baumgart (Vertreterin der evang. Kirche) und Frau Schmidt (Leiterin ev. Kita Peitz).

 

Abstimmung:

Ja 6

Nein 0

Enthaltung 0

 

Herr Blümel erklärt die Sachdarstellung.

Der evangelische Kirchenkreis Cottbus hat am 21.09.2015 einen Antrag auf einen zusätzlichen Zuschuss i. H. v. 30.000,- € für die evangelische Kindertagesstätte in Peitz gestellt.

Der evangelische Kirchenkreis Cottbus hat vom Landkreis Spree-Neiße die Auflagen erhalten ein Brandschutzkonzept vorzulegen, einen zweiten Fluchtweg einzurichten und die notwendige Alarmierungsanlage in der ev. Kita Peitz zu installieren.

Weiterhin hat das Gesundheitsamt des Landkreises Spree-Neiße der ev. Kita die Auflage erteilt, den Sanitärbereich umzubauen und kleinkindgerecht zu gestalten.

 

Gemäß § 16 Abs. 3 KitaG Brandenburg stellt die Gemeinde dem Träger einer gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 erforderliche Kindertagesstätte das Grundstück einschließlich der Gebäude zur Verfügung und trägt die bei sparsamer Betriebsführung notwendigen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstücke.

 

Frau Schmidt informiert, dass die evang. Kita Peitz eine Kapazität von 54 Kindern hat. Mit dem Stichtag 01.09.2015 werden 38 Kinder im Krippen- und Kindergartenalter betreut. Laut der Prognose wird die ev. Kita voraussichtlich im Frühsommer 2016 ausgelastet sein.

 

 

Weiterhin erklärt Herr Blümel, dass die evang. Kita sich im Bedarfsplan des Landkreises Spree-Neiße befindet und damit eine nach § 12 Abs. 3 Satz 2 KitaG Brandenburg erforderliche Kindertagesstätte ist. Sie wird auch in Zukunft zur Absicherung der Betreuung der Kinder des Amtes Peitz benötigt. Die ev. Kita Peitz wird seit Jahren dem Grundsatz der sparsamen Betriebsführung gerecht.

 

Herr Schulz fragt nach, ob die benötigten finanziellen Mittel i. H. v. 30.000,- € im Haushalt eingestellt sind.

Frau Lichtblau erklärt daraufhin, dass bei einer Zustimmung andere Maßnahmen im Haushalt 2016 zurück gestellt werden müssen.

 

Herr Fillmer ist der Auffassung, dass dem beantragten Zuschuss zugestimmt werden sollte.

 

Herr Schulz erkundigt sich nach dem Brandschutz.

Er möchte wissen, ob sich in der Kita eine interne Anlage befindet. Frau Schmidt bestätigt dies.

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses sprechen sich für eine Bezuschussung der evangelischen Kita für bauliche Aufwendungen aus.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen