Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Tauer stimmt der folgenden Korrektur in der Friedhofssatzung der Gemeinde Tauer zu:

 

In § 13 Abs. 7 dreistellige Wahlgrabstätte

Länge mit Denkmal: 3,20 m

Breite: 4,25 m

Abstand: 0,40 m.

 

 


Die Bürgermeisterin erklärt, dass beim Beschluss der Friedhofssatzung vom 21.08.2014 ein Schreibfehler unterlaufen sei. Es handelt sich um falsche Abmaße der dreistelligen Wahlgrabstätte. Diese müssen nun korrigiert werden. Dafür ist jedoch keine erneute Beschlussfassung notwendig.

Frau Kallauke bittet die Gemeindevertretung um ihre Zustimmung. Diese wird einstimmig erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   11

Davon anwesend 8

 

Abstimmung    JA- Stimmen     NEIN-Stimmen     Enthaltungen