Herr Kurz fragt, inwieweit der Ortsvorsteher Mitspracherecht hat, wenn es um Belange seines Ortsteils geht.

 

Frau Kallauke verweist auf die Geschäftsordnung der Gemeinde Tauer.

Diese besagt, dass der Ortsvorsteher zu allen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung zu laden sei, in denen Gegenstände behandelt werden, welche die Belange des Ortsteils berührt werden. Der Ortsvorsteher erhält somit das Anhörungsrecht, hat jedoch keine Entscheidungskompetenz.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen