Beschluss:

 

 


 

Aufgrund eines Vorfalls auf einem Spielplatz macht Frau Hölzner darauf aufmerksam, dass lt. DIN-Vorschriften Kontrollbücher für jeden Spielplatz geführt werden müssen. Diese Kontrollen beziehen sich auf:

- Visuelle Inspektionen -> diese müssen täglich bis 1x wöchentlich durchgeführt werden.

- Operative Inspektionen -> diese müssen alle 3 – 4 Monate durchgeführt werden.

- Jährliche Hauptinspektion -> diese wird 1x jährlich über die Fa. Tecom  GmbH durchgeführt.

 

Herr Exler: Im Amtsgebiet Peitz gibt es folgende Spielplätze: öffentliche, durch Vereine errichtet und betriebene, zu Kitas und Schulen gehörende. In den Unterlagen befindet sich eine Übersicht. In diesem Zusammenhang wird es für die Gemeindearbeiter 1 oder 2 Inhouse-Schulungen geben.

 

Herr Badtke möchte wissen, wer die Kontrolle der Bücher übernimmt? Antwort: Herr Mackuth.

Herr Woitow: Wer kontrolliert den Spielplatz, der von der Elterninitiative erbaut wurde? Antwort: Elterninitiative ist nicht befugt. Dies müsste der Gemeindearbeiter übernehmen.

Herr Gröschke ist aufgrund des Zeitaufwandes dagegen, dass der Gemeindearbeiter die Kontrollen übernimmt. Herr Groba schlägt vor, ob nicht eine Vergabe nach außen für alle erfolgen kann.  Dies ist aufgrund der zu erwartenden Kosten nicht möglich, nur die jährliche Kontrolle.

Es beginnt eine heftige Diskussion zu dem Thema „umfangreiche Kontrollpflicht“. Gibt es Probleme in Bezug auf die Versicherung.

 

Frau Hölzner wird über das Ordnungsamt prüfen lassen, inwieweit folgende Personen bzw. –gruppen zur Kontrolle berechtigt sind:

-die Elterninitiative, die kein Verein ist,

-der Ortsbeirat und private Personen sowie

-Kita-Mitarbeiter/innen 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen