Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt den Abschluss des trilateralen Vertrages über die Vorbereitung und Durchführung des Peitzer Fischerfestes in der Endfassung vom 07.05.2015 mit der Ergänzung laut Protokoll.






Herr Krakow erklärt kurz den Sachverhalt.

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2014 wurde der bestehende Vertrag zwischen der Stadt Peitz, der COEX Veranstaltungs GmbH und dem Fischerfestverein e.V. seitens der Stadt gekündigt, mit der Maßgabe eine Neugestaltung des Vertrages mit den bisherigen Partnern vorzunehmen. In den letzten Monaten hat sich eine dafür gebildete Arbeitsgruppe ausführlich mit der Vorbereitung eines Vertragsentwurfes befasst. Vertragsinhalte wurden überarbeitet, die Veranstalterrolle und das Veranstaltungsgelände klar definiert, die Vertreter der Vertragsparteien aktualisiert.


Herr Gellner erkundigt sich, ob der Festbetrag von 5 T€ (§ 3 (3)) auch gezahlt wird, wenn die volle Summe im Vorjahr nicht ausgegeben wurde.

Die wird bejaht.

Herr Chrobot schlägt hierzu vor, im Vertrag § 3 (3) zu ergänzen, dass die nicht verbrauchten Mittel zweckgebunden ins neue Jahr übertragen werden.

Hierzu erfolgt eine kurze Diskussion über kulturelle und investive Maßnahmen.


Ebenso wird sich kurz über die Nutzung des Parkes am Fischerfestwochenende verständigt.


Herr Chrobot stellt den Antrag, im § 3 (3) Satz 5 zu ergänzen, dass nicht verbrauchte Gelder zweckgebunden in das Folgejahr übertragen werden.

Hierzu bittet Herr Krakow um Abstimmung.


Abstimmung:

Ja 14

Nein 0

Enthaltung 0


Dem Antrag wird zugestimmt.

Des Weiteren bittet Herr Krakow nun um Abstimmung zum Beschluss.





Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……17….

Davon anwesend …14…


Abstimmung …13…… JA- Stimmen …1….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen