Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

 


Frau Kosmann erläutert die Informationsvorlage.

 

Auf  Grund der aktuellen Situation ist es notwendig, ab dem 01.09.2015 Küchen- Wäsche- und Reinigungsleistungen an eine Firma zu vergeben oder diese Leistungen durch eigenes Personal abzusichern.

 

Momentan werden die Küchenarbeiten von einer Mitarbeiterin der Maßnahme Bufdi mit 21 Wochenstunden geleistet. Diese Maßnahme läuft jedoch zum 30.06.2015 aus. Eine Verlängerung ist nicht mehr möglich. Trotz Bemühungen wird diese Tätigkeit zukünftig nicht mehr über eine Maßnahme abgesichert werden können.

 

Für die Reinigungsarbeiten beschäftigt die Gemeinde eine Reinigungskraft mit 7 h/Woche.

 

Die Vertretung für die Küchenarbeiten und Reinigungsarbeiten bei Krankheit und Urlaub übernehmen die Erzieher bzw. der Gemeindearbeiter. Dafür und für andere technische Arbeiten erhalten die Erzieher/innen in der Woche 5 Arbeitsstunden zusätzlich.

 

Weiterhin wird vom Gesetzgeber zukünftig ein Vesperangebot gefordert. Auch dieses muss durch die Gemeinde personell abgesichert werden. Momentan gibt es dieses Angebot noch nicht und ist somit arbeitszeitmäßig nicht berücksichtigt.

 

Für die Realisierung der Unterhaltsreinigungsarbeiten, Küchenleistungen (einschließlich Vesper) und Wäscheleistungen wurde vorerst durch die Firma Oppitz ein Angebot eingeholt.

 

Die Firma hat für die Erbringung dieser Leistungen eine Arbeitszeit von insgesamt 37 h/Woche kalkuliert. Der Angebotspreis lautet 3.124,00 Euro/monatlich.

 

Wenn alle Leistungen durch die Firma erbracht werden, würden die Kosten für die technischen Arbeiten der Erzieherinnen und für die Reinigungskraft in Höhe von monatl. 620,00 Euro entfallen.

 

Somit würde der Gemeinde vorerst ein finanzieller Mehraufwand von 2.504,00 Euro bei der Beauftragung durch die Firma entstehen.

 

Frau Kosmann hat sich vom Personalbüro eine Aufstellung zuarbeiten lassen, aus welcher hervorgeht, dass bei einer 30 h/ Woche gemeindlich angestellten Küchen/Reinigungskraft Kosten in Höhe von 2.100 Euro entstehen würden.

Dann müssten Urlaub und Krankheit wieder durch die Erzieherinnen abgedeckt werden.

 

Herr Brasching fragt Frau Stecklina, welche Variante sie bevorzugen würde.

Frau Stecklina tendiert schon aus dem Aspekt der abgesicherten Vertretung zur Beauftragung einer Reinigungsfirma.

 

Herr Teuscher ist mit der gesamten Verfahrensweise zu diesem Problem nicht einverstanden. Er hätte die Vorlage von mindestens 3 Angeboten erwartet. Die Einholung nur eines Angebotes ist nicht genügend aussagekräftig. Auch die Information des Personalbüros ist für ihn nicht schlüssig. Er ist für die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes.

 

Frau Kallauke macht darauf aufmerksam, dass bis Ende August eine neue Lösung gefunden werden muss. Demzufolge muss in der nächsten Sitzung, am 06.08.2015, ein entsprechender Beschluss gefasst werden.

 

Frau Lichtblau schlägt deshalb vor, vorerst für den Zeitraum September bis Dezember 2015 Angebote von mindestens 2 weiteren Reinigungsfirmen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung einzuholen.

 

Der Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot könnte dann in der nächsten Sitzung erteilt werden. In diesen 3 Monaten könnte man einschätzen, ob die Beauftragung einer Firma von Vorteil und praktikabel ist. Danach soll dann neu entschieden werden.

 

Mit dieser Vorgehensweise sind alle einverstanden.

Bis zur nächsten Sitzung soll eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage zur Vergabe dieser Leistungen soll vorbereitet werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen