Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Teichland billigt den Bebauungsplan „Seehafen Teichland“ - Entwurf Mai 2015 sowie seine Begründung mit der o.g. Ergänzung.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zu Beginn der Auslegung wird eine Einwohnerversammlung durchgeführt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung aufzufordern.

Das Bauamt, Amt Peitz wird beauftragt, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Abstimmung:

Ja  9

Nein  1

Enthaltung  0


 

Den anwesenden Planern wird das Rederecht erteilt.

 

Ergänzung zum B-Plan auf Seite 115, -2.2 Abwägungsvorschlag, letzter Satz:

Im Zuge einer Anpassung des städtebaulichen Konzeptes wurde eine Verschiebung der Planstraße 1.3 vorgenommen, hierdurch konnte die Verkehrsfläche aus privaten Grundstücken herausgenommen und der Abstand der Verkehrsfläche zur bestehenden Bebauung vergrößert werden.

 

Die mit der Einladung verschickten Unterlagen zum Bebauungsplan wurden durch die anwesenden Planer noch einmal erläutert.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   11

Davon anwesend 10

 

Abstimmung 9  JA- Stimmen    1  NEIN-Stimmen    0  Enthaltungen