Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt den Abschluss des vorliegenden Nutzungsvertrages mit der SG Eintracht Peitz e.V. zur Nutzung des Sportlerheimes und der Sportplätze in Peitz, Straße der Völkerfreundschaft. Mit dem Zusatz im § 6 laut Protokoll.





Herr Krakow informiert über die Vorberatung im Hauptausschuss.

Die Erfahrungen aus der Nutzung haben gezeigt, dass der derzeitige Vertrag die Belange zur Übernahme notwendiger Werterhaltungs- und Pflegemaßnahmen nicht ausreichend und klar regelt. Gleichermaßen hat der Sportverein mit Schreiben vom 15.03.2015 dargelegt, dass die benötigten Aufwendungen zur Pflege und Werterhaltung der Gesamtanlage nicht dauerhaft allein aufzubringen sind.

Aus vorgenannten Gründen wurde der Entwurf zum Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages erarbeitet.


Gemäß der Empfehlung des Hauptausschusses beteiligt sich die Stadt Peitz an den Kosten für die Werterhaltung und Pflege der städtischen Anlage (Bebauung und Freiflächen) mit einem Betrag von max. 5.000,00 € pro Jahr.


Herr Gellner fragt nach, ob sich das Budget von 5.000,00 € vermehrt, wenn in einem Jahr mal nicht die gesamte Summe ausgegeben wird.

Frau Lichtblau verneint dies und erklärt, dass maximal 5 T€ pro Jahr zur Verfügung stehen.

Die geplanten 5 T€ sollen lediglich für Werterhaltungsmaßnahmen dienen. Diese werden nur mit Abgabe von Rechnungen bereitgestellt.


Herr Chrobot erkundigt sich nach den Versicherungsleistungen der Stadt laut § 3. Er fragt nach, warum die Stadt als Eigentümer versichert ist und fragt nach den Kosten.

Frau Lichtblau informiert, dass die Stadt zwar versichert ist, aber alle Kosten auf den Verein umgelegt werden.


Herr Krakow bittet um das Rederecht für Herrn Kindschuh.


Abstimmung:

Ja 14

Nein 0

Enthaltung 0


Herr Kindschuh erklärt nochmals, dass der Verein alle Kosten, die in Verbindung mit den Versicherungen und Betriebskosten stehen selbst trägt.


Herr Chrobot kritisiert die Formulierung im § 3. Für ihn ist nicht ersichtlich, wer welche Kosten trägt und bittet dies aufzuarbeiten.

Frau Leschniewski merkt an, dass die Kosten diesbezüglich im § 4 erweitert werden könnten.


Herr Fillmer gibt zu bedenken, dass nicht jedes Jahr die gesamten 5 T€ ausgegeben werden sollten.

Er schlägt vor, im § 6 zu formulieren, dass die Kosten nach Absprache und Vorlage der Rechnungen zu tragen sind. Dem wird zugestimmt.


Frau Leschniewski erkundigt sich nach den Einnahmen der Solaranlage auf dem Dach des Gebäudes.

Frau Lichtblau erklärt, dass es sich hierbei laut Abrechnung um ca. 100 € handelt.


Herr Chrobot beantragt laut Geschäftsordnung die Vertagung des Tagesordnungspunktes.

Herr Krakow bittet um Abstimmung.


Abstimmung:

Ja 3

Nein 9

Enthaltung 2


Damit wird der Antrag abgelehnt.


Herr Fillmer bittet zur nächsten Sitzung eine Aufschlüsselung über die Solaranlage auf dem Dach des Sportlerheimes bezüglich der Größe, Einnahmen und Verrechnung.





Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …17…….

Davon anwesend …14…


Abstimmung …13…… JA- Stimmen …1….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen