Beschluss:





Herr Bubner weist auf die Klärung der Verantwortlichkeiten hin. Frau Kahl stellt den Entwurf zu wichtigen Vertragsinhalten vor.


Als Koordinationsstelle wird das Kultur- und Tourismusamt von den Anwesenden benannt. Offizielle sowie private Termine werden in Absprache mit der jeweiligen Teichnixe festgelegt. Ein Antrag auf Markenschutz des Namens „Teichnixe“ wird gestellt, bei Genehmigung währt der Schutz 10 Jahre. Die Empfehlung einer geschützten „Wort-Bild-Marke“ wird einstimmig angenommen. Die derzeitige Teichnixe Alexandra Malk fragt an, ob sie eine Freundin mit der Marketing-Gestaltung beauftragen könne. Dem wird – in Absprache mit Frau Kahl –zugestimmt.

Bis zum nächsten GTKA wird durch das Kultur- u. Tourismusamt ein entsprechender Vertragsentwurf vorgelegt.





Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen