Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt die Aufgabenübertragung an den Amtsdirektor gemäß § 50 Abs. 3 BbgKVerf in folgenden Angelegenheiten:

  1. Vergaben nach VOB sowie Lieferungen und gewerbliche Dienstleistungen nach VOL und Vergaben von freiberuflichen Leistungen (VOF), einschließlich Planungsleistungen und Aufträge an Planungs- und Projektierungsbüros, bis zu einem Wert von 4.900 Euro.

  2. Beschaffungen, bis zu einem Wert von 4.900 Euro.

  3. Führung von Rechtsstreiten einschließlich der Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen, bei einem Streitwert bis 1.000 Euro.

  4. Erlass der der Stadt zustehenden Forderungen und öffentlichen Abgaben bis zu einem Wert von 500 Euro.





Um 17:45 Uhr nehmen Herr Ackermann, Herr Kindschuh und Frau Lichtblau an der Sitzung teil.


Der Hauptausschuss hat die Möglichkeit, per Beschluss festzulegen, in welchen Fällen und bis zu welcher Wertgrenze die Zuständigkeit an den Amtsdirektor übertragen werden soll.

Damit wird der Hauptausschuss entlastet und in bestimmten Angelegenheiten, die nicht Geschäft der laufenden Verwaltung sind, eine zügigere Auftragsbearbeitung und Aufgabenerledigung ermöglicht.


Frau Hölzner geht kurz auf die einzelnen Punkte ein.








Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……8….

Davon anwesend …8…


Abstimmung …7…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …1… Enthaltungen