Beschluss: Vorlage vertagt

Beschluss:




Zum Thema wasserrechtliche Planfeststellung „Gewässerausbau Teilvorhaben 2 – Herstellung des Cottbuser Sees“ übergibt Frau Kallauke das Wort an Herrn Dr. Fisch von der Firma Vattenfall. Die gesamten Planfeststellungsunterlagen sind sehr umfangreich. (25 Aktenordner) Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 12.01.2015 bis 12.02.2015 in den Ämtern Peitz, Döbern Land, Gemeinde Neuhausen, Stadt Cottbus sowie beim Bergamt und im Internet. Herr Dr. Fisch fast in seinem Vortrag den wesentlichen Inhalt der vorliegenden Unterlagen zusammen. Es spricht über:

  • beantragter Wasserstand 62,5 m über NN

  • das geplante Unterwasserrelief (Randschläuche)

  • Uferbefestigung, vorhandene Dichtwände

  • Westseite des Sees für touristische Nutzung, Ostseite für Naturschutzprojekte

  • geplantes Auslaufbauwerk

  • den schwarzen Graben als Wasserableiter zu nutzen, dazu soll dieser noch ausgebaut werden

  • die Ausdehnung des geplanten Sees (ca. doppelt so groß wie die Talsperre Spremberg)

  • die geplante terminliche Abfolge der Flutung (ab 2018/2019 bis ca. 2024)

  • die zu erwartende Wasserqualität, es werden keine Maßnahmen zur Wasserbehandlung erforderlich


Alle eingehenden Stellungnahmen werden gesichtet und bewertet und evtl. noch notwendige Überarbeitungen oder Gutachten erarbeitet, so dass ca. Ende 2015 oder Anfang 2016 der Erörterungstermin stattfinden kann. Der Planfeststellungsbeschluss wird ca. 2016/2017 erwartet.


Herr Groba stellt fest, dass wenn ein Beantragung des Wasserstandes auf 62,5 m über NN erfolgt, keine großen Wassermengen über den Ableiter, den schwarzen Graben notwendig werden und damit der umfangreiche Ausbau dieses Grabens gar nicht notwendig sein wird. Dazu verweist Herr Dr. Fisch auf eine Beantragung einer kurzfristigen Wasserstanderhöhung auf 63,5 m, um die Uferbefestigungsmaßnahmen zu überprüfen. Weiterhin gab es im Braunkohleplan den Hinweis auf eine Nutzung des Sees als Wasserspeicher.


Herr Nattke teilt die Befürchtungen der Heinersbrücker Bürger mit, dass der See den Grundwasserstand in Heinersbrück anheben könnte.

In Bezug auf die Gemeinde Heinersbrück wird auf die vorbergbauliche Situation verwiesen, bzw. auf den Abschlussbetriebsplan Teil 1 des Tagebaus Jänschwalde.

Herr Gröschke verweist nochmals auf die Bedenken der Heinersbrücker Bürger, insbesondere auch auf die durch den Bergbau veränderten Landschaften und veränderten bzw. nicht mehr vorhandenen vorbergbaulichen Grabensysteme.


In der anschließenden Diskussion zum vorliegenden Entwurf der Stellungnahme wird gebeten, diese nicht als die der Gemeinde Teichland auszuweisen, sondern als die des Amtes Peitz. Deshalb fordert Herr Gröschke auch, dass die Bedenken der Gemeinde Heinersbrück ebenfalls in die Stellungnahme einfließen sollen.

Auch Herr Groba hat noch viele weitere Gedanken zusammengetragen, die Teil dieser Stellungnahme werden sollten, deshalb schlägt er vor, die Stellungnahme nicht zu beschließen.

Bis zum nächsten Amtssauschuss am 18. Mai muss die Stellungnahme nochmals ergänzt und überarbeitet und zur Kenntnisnahme vorgelegt werden

Auf Anraten von Herrn Exler möchten die Zuarbeiten der in die Stellungnahme einzuarbeitenden Eckpunkte bis zum 28.April von den Gemeinden an Herrn Krüger übermittelt werden.



Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen