Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt die Entschädigungssatzung mit der vorgeschlagenen Änderung.





Die Amtsdirektorin erläutert kurz die Änderungen:

Der § 3 Absatz 4 wurde ergänzt. Nicht nur die Vorsitzenden der Ausschüsse sondern auch der Vorsitzende des Seniorenbeirates erhält für die Sitzungsleitung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 13 Euro.

Herr Woitow bemängelt, dass sein Vorschlag, eine jährliche Aufwandsentschädigung für die/den Seniorenbeauftragte/n nicht Einfluss in die vorliegende Satzung gefunden hat. Aus diesem Grund stellt er den Antrag: „Die Seniorenbeauftragte solle eine jährliche Entschädigung in Höhe von 300 Euro erhalten.“

In der Diskussion um diesen Antrag wird auf eine monatliche Zahlung der Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 Euro abgezielt.


Es wird über den Antrag abgestimmt:


Folgende Formulierung soll in die Entschädigungssatzung des Amtes Peitz in den § 3 als Absatz 3 aufgenommen werden:

„Der Vorsitzende des Seniorenbeirates erhält eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro.“


Die folgenden Absätze in Paragraph 3 nummerieren sich damit neu.


Abstimmungsergebnis zu diesem Antrag:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 18

Davon anwesend 18


Abstimmung 17 JA- Stimmen 0 NEIN-Stimmen 1 Enthaltungen




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung 18 JA- Stimmen 0. NEIN-Stimmen 0 Enthaltungen