Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Tauer beschließt den Neuabschluss des Gas-Wegenutzungsvertrages mit der SpreeGas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung mbH Cottbus für den Zeitraum vom 25.04.2015 bis zum 24.04.2035 mit den im Protokoll genannten Änderungen.





Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an Frau Jung, welche bei dem Unternehmen Spree Gas für Recht & Personal zuständig ist.

Sie stellt kurz das Unternehmen Spree Gas vor. Danach übergibt sie das Wort an Herrn Jauer, welcher im Bezirk Werben als Teamleiter für die NBB tätig ist. Die NBB ist im Auftrag der Spree Gas für die Wartung und Instandhaltung des Leitungsnetzes zuständig.

Herr Jauer berichtet über das Tätigkeitsfeld der NBB.


Frau Jung erklärt, dass der bisherige, nun schon 20 Jahre alte Wegenutzungsvertrag im April ausläuft. Aufgrund der Vertragsbeendigung wurde die Leistung im Vorfeld neu ausgeschrieben. Einziger Bewerber war die Spree Gas.

Der neue Gas-Wegenutzungsvertrag wurde gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund erarbeitet und der Abschluss wird von diesem auch empfohlen.

Herr Andres weist darauf hin, dass im § 1 (5) der Begriff „Stadt“ durch „Gemeinde“ ersetzt werden müsse.

Herr Teuscher fragt, warum man den Vertrag nicht direkt mit der Firma NBB als Betreiber abschließt. Frau Jung antwortet, dass die NBB nur im Auftrag der Spree Gas tätig sei und deshalb der Vertragspartner der Gemeinde die Spree Gas wäre.

Weiterhin fragt Herr Teuscher, ob eine kürzere Vertragslaufzeit, zum Beispiel von 10 Jahren auch möglich wäre. Er sieht diese langfristige Bindung etwas skeptisch.

Frau Jung antwortet, dass das Gesetz eine maximale Laufzeit von 20 Jahren vorsieht.

Auch die Höhe der Abgaben sei gesetzlich geregelt, sodass ein anderer Anbieter keine anderen Konditionen anbieten könne.

Herr Jauer gibt die lange Ausschreibungsvorbereitungszeit zu Bedenken. Die letzte Ausschreibung benötigte 2 Jahre Vorbereitung.


Es kommt zur Beschlussfassung:




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 11

Davon anwesend 9


Abstimmung 6 JA- Stimmen 1 NEIN-Stimmen 2 Enthaltungen