Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Tauer beschließt den neu gefassten Gesellschaftsvertrag der „BGT - Betriebsgesellschaft für Naherholung am Großsee – Tauer mbH“.






Frau Lichtblau erläutert die Beschlussvorlage. In der Sitzung im Dezember 2014 wurde bereits ausführlich zum Gesellschaftervertrag diskutiert. Der nun hier vorliegende Entwurf beinhaltet die Änderungswünsche der Gemeindevertretung sowie die Vorgaben der Kommunalaufsicht.

Die Gemeinde Tauer ist alleiniger Gesellschafter und wird vertreten durch die Hauptverwaltungsbeamtin, Frau Hölzner oder durch eine von ihr beauftragte Person.

Herr Wilke fragt nach, ob es noch andere Beteiligungen an der Gesellschaft gibt, außer der der Gemeinde Tauer. Dies ist nicht der Fall.

Der Vertrag muss jedoch auch eventuell zukünftige Änderungen berücksichtigen.

Frau Lichtblau erklärt nochmals, dass der Aufsichtsrat das Kontrollorgan der Gesellschafterversammlung ist und somit eine große Verantwortung trägt.

Frau Lichtblau informiert, dass das Rechnungsprüfungsamt des Amtes Peitz nicht zur Prüfung des Wirtschafts- und Finanzplanes berechtigt ist. Diese Auskunft hat sie von der Kommunalaufsicht erhalten. Die Prüfung kann nur ein Wirtschaftsprüfer oder eventuell Buchprüfer durchführen.


Es kommt zur Beschlussfassung.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 11

Davon anwesend 9


Abstimmung 9 JA- Stimmen 0 NEIN-Stimmen 0 Enthaltungen