Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) beschließt die Gemeindevertretung Heinersbrück den Bebauungsplan „Stuhlkontor II, Peitzer Straße 16” bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

2. Die Begründung zum Bebauungsplan und der Umweltbericht werden gebilligt.

3. Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die Satzung über den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft.



Die Mitarbeiterin des Bauamtes Frau Donath erläutert den Sachstand zum Bauvorhaben „Stuhlkontor“ in der Peitzer Str.. Dort liegt mittlerweile der Bauantrag vor. Es werden zuerst die gewerblichen Gebäude (Ausstellungshalle mit Büro und Versandhalle) gebaut, Parkplätze und Wege laut Bauzeichnungen, sowie die Gestaltung der Außenanlagen. Im zweiten Bauabschnitt wird das Wohnhaus für eine dienstansässige Person errichtet.

Herr Gröschke fragt nach dem Sachstand für die Zuwegung für das Gartengrundstück des Herrn Winkler. Frau Hölzner hatte einen Vor-Ort-Termin für die Medienverlegung, wo Herr Winkler mit anwesend war. Die endgültige Klärung steht aber noch aus. Herr Nattke bemerkt, dass ein Wegerecht für den Gartenbesitzer eingetragen werden sollte.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……9….

Davon anwesend …8…


Abstimmung ……8… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen