Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bildung folgender Ausschüsse:

- Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss,

- Ausschuss für Gewerbe, Tourismus und Kultur,

- Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales und Vereine

sowie

-die Bildung einer Vergabekommission.





Da die Bildung von Ausschüssen gemäß Kommunalverfassung nicht mehr in der Hauptsatzung geregelt werden muss, sondern durch Beschluss der SVV erfolgt, wird darum gebeten formal diesen Beschluss zu fassen.

Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) bildet gemäß § 43 BbgKVerf zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte ständige Ausschüsse.

Die Ausschüsse können der SVV Empfehlungen geben.


Es werden folgende Ausschüsse gebildet:

- Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss

- Ausschuss für Gewerbe, Tourismus und Kultur

- Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales und Vereine


Das Verfahren in den Ausschüssen ist in der Geschäftsordnung geregelt.

Die Ausschüsse werden jeweils mit 7 Mitgliedern gebildet.

Die SVV beruft jeweils drei sachkundige Einwohner als beratende Mitglieder in die Ausschüsse. Die grundlegenden Aufgaben der einzelnen Ausschüsse sind in der Zuständigkeitsordnung benannt.


Zusätzlich bildet die SVV eine ständige Vergabekommission.

Die Zusammensetzung, die Arbeitsweise und die Aufgaben der Vergabekommission werden in der Vergaberichtlinie der Stadt Peitz geregelt.






Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …17…….

Davon anwesend …16…


Abstimmung ……16… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen