Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt, dem Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung Maust, betreffend § 5 Abs.1 „Fassaden“ bei dem geplanten Neubau eines EFH mit Nebengebäude auf dem Grundstück Allee 3 C (Flurstück 122/2 und 124, Flur 2, Gemarkung Maust) das Einvernehmen zu erteilen.

Damit kann das Wohngebäude in Holzblockbauweise mit entsprechender Fassade errichtet werden.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:......11.......davon anwesend.....9.......


Abstimmung: ......9....... Ja-Stimmen ...0........ Nein-Stimmen ....0...... Enthaltungen