Beschluss:

 

 


Herr Unversucht bemängelt, dass seine Wortbeiträge der letzten Sitzung im Protokoll nicht erfasst wurden.

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg legt fest welchen Mindestinhalt Sitzungsniederschriften haben müssen, z.B. sind Anträge und Beschlüsse  dem Wortlaut nach zu erfassen, Meinungsäußerungen und Redebeiträge dagegen nicht.

Da keine Wortprotokolle erstellt werden, wird nicht jeder Beitrag aufgenommen. Es liegt im Ermessen des Protokollführers und der Vorsitzende bestätigt mit seiner Unterschrift den Inhalt der Niederschrift.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen