Sitzung: 09.02.2015 Hauptausschuss der Stadt Peitz/Picnjo
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SP/BAD/040/2015
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung,
- die Vergaberichtlinie
- die Zuständigkeitsordnung
- die Hauptsatzung
- die Geschäftsordnung
mit den, vorab einzuarbeitenden und in der Niederschrift vermerkten, Ergänzungen/Änderungen
zu beschließen
Herr Ackermann verlässt um 19:00 Uhr die Sitzung.
Frau Hölzner erläutert kurz den Sachstand.
Der Hauptausschuss hat sich für die Bildung einer ständigen Vergabekommission der Stadt Peitz ausgesprochen. Die Vergaberichtlinie regelt die Zusammensetzung und Arbeitsweise.
Nach Beratung in allen Ausschüssen wurde die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Stadt ergänzt.
Dem Hauptausschuss werden nochmals die Hauptsatzung, Geschäftsordnung und Zuständigkeitsordnung zur abschließenden Beratung und Positionierung vorgelegt.
Beratung zur Vergaberichtlinie
Herr Gellner bittet unter 3.3 …“in der Regel“ ... zu streichen.
Ebenso soll …“in der Regel“ ... im Punkt 3.4 und 3.5 gestrichen werden.
Im Punkt 4 soll die Internetadresse des Amtes Peitz korrigiert werden.
Es erfolgt eine kurze Diskussion über die Wertgrenze von 500,00 € im Punkt 3.5
Herr Fillmer weist bezüglich 7.2 darauf hin, künftig darauf zu achten, dass die Planungsbüros verpflichtet werden sollten, Nachtragsaufträge zu begründen.
Frau Hölzner antwortet, dass der Punkt 7.2 genau regelt, wie mit Nachtragsangeboten zu verfahren ist.
Beratung zur Zuständigkeitsordnung
Die Mitglieder des Hauptausschusses verständigen sich kurz zu den Wertgrenzen. Die Summen sollen übernommen werden.
Änderungswünsche gibt es keine.
Beratung zur Hauptsatzung
Es wird kurz über die Änderung im § 6 gesprochen.
Änderungswünsche gibt es keine.
Herr Schulz verlässt um 19:35 Uhr die Sitzung.
Beratung zur Geschäftsordnung
Herr Gellner bittet im § 10 Abs. 2 die „Fachämter“ zu ergänzen.
Im § 11 schlägt er vor, im Abs. 1 anstatt zweimal zur Sache gerufen worden – in dreimal zu ergänzen.
.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……8….
Davon anwesend …6…
Abstimmung …6…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen