Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:


Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt das mit dem Haushaltsplanentwurf fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept 2015. Die Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches soll im Jahr 2022 erfolgen.







Frau Lichtblau ergreift das Wort. Das Haushaltssicherungskonzept (HSK) wurde in der letzten GV-Sitzung bereits besprochen, sie möchte allerdings kurz noch einmal auf Details und kleine Änderungen eingehen. Es stellt sich letztendlich die Frage, wann der Haushaltsausgleich erreicht wird. Sie würde gern den TOP 7 und 8 hintereinander besprechen und anschließend die Beschlüsse fassen.


Zunächst gibt Frau Lichtblau einen Überblick über die Änderungen, die sich auf die finanzielle Situation der Gemeinde auswirken: Die Umlagegrundlagen (Amts- und Kreisumlage) haben sich geändert bzw. werden sich ändern. Es wurden bereits Gespräche geführt und die Kämmerer der Region haben sich dafür stark gemacht, dass die Umlagen sinken, sodass 9.000,- Euro weniger an den Kreis zu zahlen sind. Die Hebesätze wurden ebenfalls heruntergesetzt.


Frau Lichtblau erläutert, dass im Finanzplanungszeitraum bis 2018 das negative ordentliche Ergebnis um 301,4 T€ verbessert werden kann.


Anschließend geht sie auf den Haushalt an sich ein, insbesondere auf die Ergebnisentwicklung.


Für die Vorjahre, 2013 und 2014 wird von einem vorläufigen bzw. voraussichtlichen Ergebnis ausgegangen, da die Jahresabschlüsse noch nicht vorliegen. Im Planjahr (2015) wird ein negatives Ergebnis in Höhe von 355,1 T€ ausgewiesen.


Bezüglich des Museums wird kurz über die Bewirtschaftungskosten gesprochen. Nach Prüfung der internen Verrechnung der Bewirtschaftungskosten konnten 3,5 T€ weniger im Gebäude Museum ausgewiesen werden.


Der hohe Wasserverbrauch am Friedhof in Heinersbrück wird kurz angesprochen. Die endgültige Klärung wird erst im Früher erfolgen können.


Die Stromkosten vom Gemeindehaus in Grötsch wurden, angelehnt an den Vorjahreswerten zu niedrig geplant.


In Bezug auf die Kita wurde bereits hinsichtlich der Personalkosten eine Erläuterung durch das Fachamt gegeben. Frau Lichtblau weist nochmals darauf hin, dass der Personalkostenzuschuss pauschal gezahlt wird. Diesbezüglich hat Herr Gröschke ein Schreiben an den LK SPN geschickt, wartet jedoch weiterhin auf eine Antwort.


Frau Lichtblau erläutert, dass investiv keine weiteren Änderungen im Haushalt vorgenommen wurden, dahingehend bleibt alles wie in der 1. Lesung besprochen.


In Hinsicht auf die investive Tätigkeit spricht Herr Gröschke die Friedhofshallensanierung vom letzten Jahr an, die nicht ausgewiesen wurde. Frau Lichtblau entgegnet daraufhin, dass die Sanierung in 2014 im Ergebnishaushalt geplant war (Vorbericht Seite 14).

Aufgrund der geplanten kompletten Sanierung wird die Maßnahme investiv eingestuft.


Herr Gröschke fragt nach der Umsetzung der Maßnahme Traditionsfeuerwehr. Frau Lichtblau erinnert daran, dass diese Maßnahme im letzten Jahr aus bekannten Gründen nicht zur Umsetzung gelangt ist.


Die Kämmerin erläutert insgesamt gesehen den Finanzhaushalt, der am Ende des Jahres 2015 laut Planung bei – 415 T Euro liegt. Hier inbegriffen sind u. a. die Verwaltungsaufgaben (Einzahlungen, Auszahlungen), investive Maßnahmen und die Tilgungsrate des Kredits, die verhältnismäßig gering bei 2,8 T Euro liegt.


Frau Lichtblau geht auf die Produktbeschreibung und die Ziele und Kennzahlen ein.

Diskutiert wird beispielsweise die Kennzahl „Verschuldung pro Kopf“.

Weitere Vorschläge der Mitglieder der GV sind wünschenswert.


Der Bürgermeister spricht eine mögliche bessere Auslastung der Kita-Plätze an. Die einzelnen Bereiche sind nicht gesondert geplant, was er bevorzugt, sondern zusammengefasst.


Frau Lichtblau weist darauf hin, dass ebenso ein Stellenplan enthalten ist, der seit einigen Jahren neu gefasst ist (Einteilung in tariflich Beschäftigte, Beamte und gesondert die Teilzeitbeschäftigten).


Herr Gröschke erkundigt sich nach weiteren Fragen der GV-Mitglieder.


Herr Nattke ist der Meinung, man solle sich nach einer Möglichkeit umsehen, das HSK stabil zu halten, indem man denkbare finanzielle Einnahmen prüft. Beispielsweise sollte man regelmäßig kontrollieren, welche Hundehalter die Steuern für ihr(e) Tier(e) zahlen und welche nicht. Frau Lichtblau klärt darüber auf, dass eine ständige Kontrolle dahingehend nicht möglich ist. Im Fall von bestimmten Anhaltspunkten oder Anzeigen erfolgt eine genauere Überprüfung der Hundehalter.


An dieser Stelle wird von Herrn Nattke die Bitte geäußert eine Übersicht über alle Hundebesitzer aus Heinersbrück, Grötsch und Radewiese von Seiten des Amtes zur Verfügung zu stellen.


Herr Nattke fragt an, ob sich die finanzielle Lage der Gemeinde durch die Etablierung der Firma ERIDES in der Gemeinde verbessern kann. Frau Lichtblau bestätigt das davon auszugehen ist.


Die Gemeindevertreter haben ansonsten keine weiteren Fragen und es kommt zu den Beschlüssen der TOP´s 7 und 8.






Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……9….

Davon anwesend …7…


Abstimmung ……7… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen