Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:


Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt, dem Abwägungsprotokoll vom 12.01.2015 zum Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Stuhlkontor II, Peitzer Straße 16 in Heinersbrück“ zuzustimmen.

Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.







Frau Donath erläutert das Abwägungsprotokoll im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Vertrag.


Herr Gröschke fragt nach der Stellungnahme des LK SPN bezüglich der Verantwortlichkeit für die Brand- und Löschfahrzeuge bzw. deren Zufahrt. Frau Donath erläutert, dass der Eigentümer für die ordnungsgemäße Zufahrt und Wendemöglichkeit auf seinem eigenen Grundstück verantwortlich ist.


Die im Abwägungsprotokoll aufgeführten Hinweise (Beschlussvorlage) sind im Durchführungsvertrag geregelt und werden auf der Planzeichnung ergänzt.


Frau Donath bittet auf Seite 16 des Abwägungsprotokolls eine Ergänzung vorzunehmen: Es soll heißen „Folgende fachliche Festsetzung wird nachrichtlich in den Bebauungsplan aufgenommen …“


Herr Gröschke hat eine Frage zum Bebauungsverbot (Hinweis vom Landesbetrieb Straßenwesen). Frau Donath erläutert daraufhin, dass dieser bereits im B-Plan ausgewiesen ist (20m-Bereich).


Frau Donath erteilt ebenfalls einen Hinweis zur Zufahrt, die ausschließlich über die Peitzer Straße führen wird.





Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……9….

Davon anwesend …7…


Abstimmung …7…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen